Honorar / Kosten

Die Abrechnung meiner Tätigkeit richtet sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG.

 

In diesem Fall richten sich die Gebühren stets nach dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit.

 

Als Mindesthonorar stelle ich jedoch immer ein Honorar in Höhe einer Erstberatungsgebühr (€ 150,- zzgl. € 20,- Portopauschale zzgl. 19 % MwSt.) in Rechnung, die Anrechnung von Gebühren nehme ich grundsätzlich nicht vor. Das weicht beides von den Regelungen des RVG ab und wird individual mit Ihnen vereinbart. 

 

Es besteht natürlich auch für den Einzelfall die Möglichkeit, das Honorar individuell auszuhandeln, beispielsweise auf Stunden-honorarbasis oder als Pauschale. Das bietet sich an für die Wahrnehmung von Terminen, für die Teilnahme an Gesprächen und Verhandlungen oder für den Entwurf oder die Prüfung von Verträgen.

 

Auf Wunsch kann - bei entsprechendem Bedarf - gerne auch ein längerfristiger Beratungsvertrag geschlossen werden. Das bietet sich insbesondere für Immobilienverwalter oder Eigentümer mit größerem Immobilienbestand an.

 

Sprechen Sie mich doch einfach darauf an!